Erbschaften

Tierleid rührt fast alle Menschen, aber nur wenige sind bereit es aktiv zu lindern.

Zum Glück gibt es gütige Menschen, die auch über ihren Tod hinaus Tieren Gutes tun – sie setzen Tierheime als Erben oder Legatare ein.

So manches Tierheim wäre schon am Ende, wenn es nicht Menschen gäbe, die Spenden für die Tiere auch über den Tod hinaus den Tieren zugutekommen ließen.

Das Vorarlberger Tierschutzheim ist für jedes auch kleine Vermächtnis dankbar und übernimmt gegebenenfalls auch die Verwertung von Immobilien.

Ein Testament kann entweder von einem Notar als sogenanntes öffentliches Testament errichtet oder handschriftlich als eigenhändiges Testament aufgesetzt werden. Lassen Sie sich von ihrem Rechtsanwalt oder Notar beraten.

Montag bis Donnerstag:
nach Terminvereinbarung!
Freitag & Samstag: nach Terminvereinbarung
Sonntag & Feiertag: geschlossen!

Termin vereinbaren: info@vlbg-tierschutzheim.at